Wappen sind redende Zeugnisse der Zeitgeschichte.
Familien, Zünfte, Studentenverbindungen, Staaten, Provinzen, Städte und Orte schmückten sich seit dem Mittelalter mit einem heraldischen Symbol.
Das Wappenrecht ist ein Gewohnheitsrecht, dass jedem zusteht und das wie
das Namensrecht durch den § 12 BGB Schutz genießt.